Nutzungsbedingungen für gewerbliche Kunden

Rechtliche Grundlagen für die Zusammenarbeit im Bereich Industriedesign und UX/UI-Engineering.

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der glowitdesign GbR (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmen im Sinne des § 14 BGB. Auftragsgegenstand ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Industriedesign, Corporate Branding, UX/UI-Engineering für B2B-Schnittstellen sowie die Erstellung von Produktspezifikationen nach VDI-Richtlinien. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.

2. Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur fachgerechten und sorgfältigen Erbringung der vereinbarten Leistungen nach dem Stand der Technik. Die Einhaltung der einschlägigen VDI-Richtlinien (insb. VDI 2221, VDI 4500) wird zugesichert, sofern dies im jeweiligen Leistungsverzeichnis explizit vereinbart wurde. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer einzusetzen, bleibt jedoch dem Auftraggeber gegenüber für die ordnungsgemäße Erfüllung verantwortlich.

2.1 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Projektdurchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so ist der Auftragnehmer nach erfolgloser schriftlicher Mahnung berechtigt, den vereinbarten Zeitplan anzupassen oder vom Vertrag zurückzutreten.

3. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung ergibt sich aus der jeweiligen Angebots- oder Vertragsvereinbarung. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber automatisch in Verzug. Für jede Zahlungserinnerung oder Mahnung, die aufgrund eines Zahlungsverzugs erforderlich wird, darf der Auftragnehmer eine angemessene Mahngebühr in Höhe von 15,00 EUR erheben.

4. Schutz geistigen Eigentums und Nutzungsrechte

Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Entwürfe, Konzepte, Zeichnungen, Modelle, Software-Codes und sonstigen Arbeitsergebnisse (nachfolgend „Leistungen“) unterliegen dem Urheber- und Designrecht. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Leistungen für den vertraglich bestimmten Zweck ein. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere eine Bearbeitung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung über den vereinbarten Zweck hinaus, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Leistungen nach Abschluss des Projekts in einer eigenen Referenzliste (z. B. auf der Website) zu nennen, sofern keine abweichende Geheimhaltungsvereinbarung getroffen wurde.

4.1 Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von drei Jahren. Als vertraulich gelten alle Informationen, die als solche gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt.

5. Haftung und Gewährleistung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, sofern eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der vereinbarten Vergütung für das jeweilige Projekt. Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Produktionsausfälle, ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Gewährleistungsfrist für Leistungen beträgt zwölf Monate ab Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber.

6. Vertragsdauer und Kündigung

Ein Vertrag beginnt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer und endet mit der vollständigen Erbringung und Abnahme der Leistungen, sofern keine abweichende Laufzeit vereinbart wurde. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und die Abhilfe innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nicht erfolgt. Kündigungen bedürfen der Schriftform.

7. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Für Fragen zu diesen Bedingungen steht der Auftragnehmer unter der E-Mail-Adresse info@glowitdesign.com zur Verfügung.

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